Vollständige
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren
(Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere
Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung
ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht
(Verweisungsberuf).
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der Haftpflichtversicherung
zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Viele Menschen
versichern ihr Hab und Gut, jedoch denken sie zu wenig an sich selbst.
Vorsorgeuntersuchungen zur Gesundheitserhaltung sind ebenso wichtig, wie
sich für den Ernstfall “Berufsunfähigkeit” finanziell abzusichern.
Viele
Deutsche versichern vor allem ihren Hausrat. Jedoch ist die
Wahscheinlichkeit, dass z. B. in das Haus oder die Wohnung eingebrochen
wird sehr gering. 2012 gab es 132 595 Einbrüche (Aufklärungsquote: 16%).
Im Durchschnitt entsteht jedem Geschädigten ein Schaden von 3.050 Euro
(Quelle: Focus). Auch Wasserschäden etc. kommen verhältnismäßig wenig
vor.
Die Berufsunfähigkeitsstatistik sieht jedoch alarmierender aus:
Laut
Statistischem Bundesamt ist die Wahscheinlichkeit für einen 20-jährige
Mann, im Laufe des Lebens vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden
43%. Für Frauen ist die Wahscheinlichkeit etwas geringer, 38%.
Berufsunfähig ist, wer seinem Beruf für mindestens sechs Monate nur weniger als 50% ausüben kann.
Laut Statista hat nur die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Berufsunfähikeitsversicherung.
Jeder,
der auf seine Arbeitskraft angewiesen ist, also im Prinzip jeder vom
Studium bis zur Rente, sollte sich gegen Berufsunfähigkeit absichern.
Wer
in die Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig Beiträge einzahlt, hat
im Falle der Berufsunfähikeit Anspruch auf eine
Berufsunfähikgeitsrente.
Welche staatliche Unterstützung erwartet mich, wenn ich keinerlei private Vorsorge getroffen habe und berufsunfähig werde?
Für
diesen Fall gibt es die Erwerbsminderungsrente, 2001 kam es in diesem
Bereich jedoch zu drastischen Kürzungen, da eingesehen wurde, dass das
alte System nicht finanzierbar war. Die bis 1961 geborenen erhalten im
Bedarfsfall noch eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Das
Problem mit der Erwerbsminderungsrente, die für alle anderen gilt, ist,
dass fast die Hälfte aller Anträge abgelehnt wird. Einigen steht sie
generell nicht zur Verfügung (z. B. bei zu geringen Einzahlungszeiten in
die gesetzliche Rentenversicherung). Über 40% der
Erwerbsminderungsrenten werden wegen psychischer Beschwerden
(Depression) ausgezahlt. Darauf folgen Auszahlungen wegen
Bandscheibenvorfällen.
Man
unterschiedet zwischen voller Erwerbsunfähikeit und teilweiser
Erwerbsunfähikeit. Bei der vollen Erwerbsunfähigkeit ist es einem
Betroffenen nicht möglich, täglich mehr als drei Stunden einer Arbeit
nachzugehen. Wer erwerbsunfähig ist, ist auch berufsunfähig.
Erwerbsunfähig bedeutet, wenn generell keine Arbeit von mehr als drei
Stunden mehr möglich ist, ein Geschäftsführer kann also auch als
Pförtner eingesetzt werden.
Wer
täglich noch drei bis sechs Stunden arbeiten kann erhält die halbe
Erwerbsminderungsrente. Auch hier gilt: es muss jeder Beruf angenommen
werden. Fast die Hälfte der Anträge wird abgelehnt, weil ein anderer
Beruf noch ausgeübt werden könnte. Wenn jedoch keine entsprechenden
Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, kann die volle
Erwerbsminderungsrente erlangt werden (“Arbeitsmarktrente”).
Die
volle Erwerbsminderungsrente ist nicht besonders hoch - 634 Euro im
Durchschnitt 2011. Kranken- und Arbeitslosengeld sollten vorher genutzt
werden.
Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, der hat einen Anspruch, nur innerhalb seiner Qualifikation einer Arbeit nachgehen zu müssen. Für alle anderen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll.