Montag, 16. September 2013

Berufsunfähigkeitsversicherung & Erwerbsminderungsrente



Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf).



Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Viele Menschen versichern ihr Hab und Gut, jedoch denken sie zu wenig an sich selbst. Vorsorgeuntersuchungen zur Gesundheitserhaltung sind ebenso wichtig, wie sich für den Ernstfall “Berufsunfähigkeit” finanziell abzusichern. 
 



Viele Deutsche versichern vor allem ihren Hausrat. Jedoch ist die Wahscheinlichkeit, dass z. B. in das Haus oder die Wohnung eingebrochen wird sehr gering. 2012 gab es 132 595 Einbrüche (Aufklärungsquote: 16%). Im Durchschnitt entsteht jedem Geschädigten ein Schaden von 3.050 Euro (Quelle: Focus). Auch Wasserschäden etc. kommen verhältnismäßig wenig vor.



Die Berufsunfähigkeitsstatistik sieht jedoch alarmierender aus:
Laut Statistischem Bundesamt ist die Wahscheinlichkeit für einen 20-jährige Mann, im Laufe des Lebens vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden 43%. Für Frauen ist die Wahscheinlichkeit etwas geringer, 38%.
Berufsunfähig ist, wer seinem Beruf für mindestens sechs Monate nur weniger als 50% ausüben kann.



Laut Statista hat nur die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Berufsunfähikeitsversicherung.
Jeder, der auf seine Arbeitskraft angewiesen ist, also im Prinzip jeder vom Studium bis zur Rente, sollte sich gegen Berufsunfähigkeit absichern.
Wer in die Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig Beiträge einzahlt, hat im Falle der Berufsunfähikeit Anspruch auf eine Berufsunfähikgeitsrente.



Welche staatliche Unterstützung erwartet mich, wenn ich keinerlei private Vorsorge getroffen habe und berufsunfähig werde?



Für diesen Fall gibt es die Erwerbsminderungsrente, 2001 kam es in diesem Bereich jedoch zu drastischen Kürzungen, da eingesehen wurde, dass das alte System nicht finanzierbar war. Die bis 1961 geborenen erhalten im Bedarfsfall noch eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. 


Das Problem mit der Erwerbsminderungsrente, die für alle anderen gilt, ist, dass fast die Hälfte aller Anträge abgelehnt wird. Einigen steht sie generell nicht zur Verfügung (z. B. bei zu geringen Einzahlungszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung). Über 40% der Erwerbsminderungsrenten werden wegen psychischer Beschwerden (Depression) ausgezahlt. Darauf folgen Auszahlungen wegen Bandscheibenvorfällen.
Man unterschiedet zwischen voller Erwerbsunfähikeit und teilweiser Erwerbsunfähikeit. Bei der vollen Erwerbsunfähigkeit ist es einem Betroffenen nicht möglich, täglich mehr als drei Stunden einer Arbeit nachzugehen. Wer erwerbsunfähig ist, ist auch berufsunfähig. Erwerbsunfähig bedeutet, wenn generell keine Arbeit von mehr als drei Stunden mehr möglich ist, ein Geschäftsführer kann also auch als Pförtner eingesetzt werden.
Wer  täglich noch drei bis sechs Stunden arbeiten kann erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Auch hier gilt: es muss jeder Beruf angenommen werden. Fast die Hälfte der Anträge wird abgelehnt, weil ein anderer Beruf noch ausgeübt werden könnte. Wenn jedoch keine entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, kann die volle Erwerbsminderungsrente erlangt werden (“Arbeitsmarktrente”).



Die volle Erwerbsminderungsrente ist nicht besonders hoch - 634 Euro im Durchschnitt 2011. Kranken- und Arbeitslosengeld sollten vorher genutzt werden.

Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, der hat einen Anspruch, nur innerhalb seiner Qualifikation einer Arbeit nachgehen zu müssen. Für alle anderen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll.