Freitag, 29. November 2013

ZDF Wiso berichtet am 29.11.2013 zum Thema Versicherungen


Es wird gesagt, dass es im Prinzip nur zwei wirklich wichtige Verischerungen gibt:


1. Die Haftpflichtversicherung
2. Die Berufsunfähigkeitsversicherung



Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man anderen bzw. dem Eigentum anderer unabsichtlich zufügt. Wichtig zu wissen ist hier, dass Freundschaftsdienste, z. B. wenn man beim Umzug eines Freundes dessen teures Gemälde beschädigt, meist nicht versichert sind. Wer Kinder unter sieben Jahren hat, der sollte darauf achten, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden von diesen mit abdeckt. Zwar sind Kinder unter sieben Jahren nicht generell nicht für Schäden haftbar zu machen, jedoch ist es für die Eltern oft eine Frage des Anstandes, dafür aufzukommen. Z. B. wenn das Kleinkind den Teppich eines Nachbarn beschmutzt. Eine Haftpflichtversicherung kostet nur etwa 50 Euro im Jahr. Familienmitglieder können teilweise kostenfrei mitversichert werden. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, da es sich bei Personen- oder Gebäudeschäden schnell um einen Millionenbetrag handeln kann, für den man aufkommen muss. 



Zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird jedem Erwachsenen in Ausbildung oder Arbeitsleben geraten. sie ist wesentlich teurer als die Haftplichtversicherung. Wer mit 25 eine BU abschließt, zahlt etwa 50 Euro im Monat. Nicht ohne Grund: die Wahrscheinltichkeit, berufsunfähig zu werden ist sehr hoch. 40% der Männer, die heute 20 Jahre alt sind werden im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig! Einen kostenlosen Tariffinder gibt es hier: http://berufsunfaehigkeitsversicherung-vergleich-test.de.

Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, z. B. die Gesundheitsfragen ausführlich zu beantworten. ZDF Wiso führte einen nicht seltenden Fall an, bei dem ein Versicherter keine Leistungen erhalten hatte, obwohl er von schweren Bandscheibenvorfällen geplagt war und nicht mehr arbeiten konnte. Was war geschehen?

Die Nürnberger Versicherung verweigerte die Zahlung wegen “arglistiger Täuschung” Ein Jahre zurück liegender Besuch bei einem Psychologen wurde ihr damals nicht angezeigt. Dieser hätte in den Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden müssen. Der Versicherungsvermittler hatte dies unter den Tisch gekehrt und der Vertrag wurde ohne diese Angabe unterschrieben. Es gibt viele Prozesse, da Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnen. Im Fall der Nürnberger steht der einmalige Besuch eines Psychologen natürlich nicht in Zusammenhang mit den Bandscheibenvorfällen und eine arglistige Täuschung ist höchstens dem Versicherungsvermittler vorzuwerfen.



  • alle Erkrankungen anzugeben (besonders psychische- und Bewegungsapparat-Leiden)
  • ggf. Rücksprache mit Ärzten zu halten
  • den Antrag zu kontrollieren und
  • Zeugen mit zum Gespräch mit dem Versicherungsberater zu nehmen.



Versicherungen, die keinesfalls benötigt werden sind:
  • Glasbruchversicherung (kommt zu selten vor, als das es eine große Gefahr darstellt)
  • Reisegepäckversicherung (da sie nicht zahlt, wenn das Gepäck unbeaufsichtigt war, was fast immer der Grund für Diebstahl etc. ist)
  • Insassenunfallversicherung (ist mit der KFZ bzw. der Unfallversicherung der Mitfahrer abgedeckt)